Der Anmeldezeitraum für die Anmeldung der neuen Fünftklässler für das Schuljahr 2023/24 ist am Montag, 06.03.2023 von 8-12 Uhr; Dienstag, 07.03.2023 von 8-12 Uhr, Mittwoch, 08.03.2023 von 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, sowie am Donnerstag, 09.03.2023 von 8-12 Uhr.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
- die Grundschulempfehlung im Original (Blatt 3 und 4)
- einen gültigen Impfpass Ihres Kindes
- eine Kopie der Geburtsurkunde
Ihr Kind soll an unserer Schule aufgenommen werden.
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.
Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:
- durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungs-heft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.