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Schule unter Pandemiebedingungen

Hier finden Sie die aktuelle Verordnung zum Schulbetrieb unter Pandemie Bedingungen: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule 

Masken

Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Die Schulleitung bittet aber alle Masken zu tragen, damit alle in der Schulgemeinschaft geschützt sind.  

Inzidenzunabhängige Testpflicht

Im Moment gibt es keine Testpflicht.

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind wieder gestattet. 

Fernunterricht

Wer bekommt im Moment Fernunterricht?

  • Schülerinnen und Schüler der Risikogruppe A  (mit Attest)
  • Falls wir einen sehr hohen Krankenstand haben kann es sein, dass wir bei einzelnen Klassen Fernunterricht anbieten. 

Wie läuft der Fernunterricht ab?

  • Wochenpläne, Aufgabe und Arbeitsblätter werden über die schul.cloud verteilt. (Fragen zur schul.cloud, Anmeldung bei der schul.cloud, Registrierung (nur für die, die noch nie drin waren))
  • Videounterricht nach Stundenplan (die Schülerinnen und Schüler bekommen feste Termine, an denen der Videounterricht stattfindet).
  • Der Videounterricht läuft mit dem Tool „Digitales Klassenzimmer“. Die Schülerinnen und Schüler bekommen für jedes Fach einen Link. Das Videotool kann entweder über eine App oder über den Browser (Google Chrome!!!) genutzt werden.
  • Anleitungsvideo

Ist der Fernunterricht verpflichtend? 

  • Der Fernunterricht ist genauso verpflichtend wie der Präsenzunterricht, d.h. man braucht auch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. ein ärztliches Attest.
  • Der Fernunterricht wird benotet.
  • Arbeiten können auch in der Schule geschrieben werden (gilt nicht für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, bei denen werden die schriftlichen Arbeiten nach Aufhebung der Quarantäne geschrieben).
  • Der Unterricht wird im Klassenbuch dokumentiert.
  • Die Schulordnung gilt auch während der Videokonferenz. Es kann also auch Klassenbucheinträge geben.